Die EU Whistleblower Richtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz erklärt

Die EU-Whistleblower-Richtlinie, auch bekannt als Hinweisgeberschutzgesetz, ist eine Gesetzgebung, die auf europäischer Ebene erlassen wurde, um Personen zu schützen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden. Die Richtlinie wurde im Dezember 2019 verabschiedet und soll sicherstellen, dass Whistleblower, die im öffentlichen Interesse handeln, vor Vergeltungsmaßnahmen wie Entlassung, Diskriminierung oder sonstigen negativen Folgen geschützt sind.

Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie sieht unter anderem folgende Schutzmaßnahmen und Verfahren für Whistleblower vor:

  • Anonymität: Whistleblower können ihre Meldungen anonym abgeben, um ihre Identität zu schützen.
  • Interne und externe Meldekanäle: Unternehmen und Organisationen müssen interne Meldekanäle einrichten. Außerdem gibt es externe Meldekanäle bei zuständigen Behörden.
  • Verbot von Vergeltungsmaßnahmen: Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower sind verboten, und es müssen Sanktionen für Personen oder Organisationen eingeführt werden, die solche Maßnahmen ergreifen.
  • Unterstützung und Beratung: Whistleblower haben Anspruch auf kostenlose Beratung und Unterstützung.
  • Recht auf wirksamen Rechtsschutz: Whistleblower haben das Recht, sich an Gerichte zu wenden, wenn sie glauben, dass ihre Rechte verletzt wurden.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie soll das öffentliche Interesse schützen, indem sie dazu beiträgt, Fehlverhalten aufzudecken und aufzuklären, wie zum Beispiel Korruption, Betrug, Umweltvergehen oder Verstöße gegen Datenschutzgesetze.

Wie sehen interne und externe Meldekanäle aus?

Interne und externe Meldekanäle bieten Whistleblowern verschiedene Möglichkeiten, um ihre Bedenken oder Informationen über Fehlverhalten innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens zu melden. Die EU-Whistleblower-Richtlinie verlangt, dass sowohl interne als auch externe Meldekanäle eingerichtet werden, um eine effektive Berichterstattung zu gewährleisten.

Interne Meldekanäle:

Interne Meldekanäle werden innerhalb der Organisation oder des Unternehmens eingerichtet und ermöglichen es den Mitarbeitern, ihre Bedenken direkt an verantwortliche Personen oder Abteilungen zu melden. Diese können beispielsweise umfassen:

  • Vertrauenspersonen oder spezielle Ansprechpartner innerhalb der Organisation, die für die Entgegennahme von Meldungen zuständig sind.
  • Einrichtung einer vertraulichen Hotline oder Telefonnummer, die von Mitarbeitern genutzt werden kann, um Bedenken anonym zu melden.
  • Elektronische Meldeplattformen wie Webformulare, E-Mail-Adressen oder spezielle Apps, die eine sichere und vertrauliche Kommunikation ermöglichen. Am Markt gibt es mittlerweile zahlreiche Firmen, die sich als Hinweisgebersystem Anbieter betätigen, um solche Tools zur Verfügung zu stellen.
  • Verfahren zur Einreichung schriftlicher Meldungen über vertrauliche Briefkästen oder Postanschriften.

Externe Meldekanäle:

Externe Meldekanäle sind unabhängig von der Organisation oder dem Unternehmen und bieten Whistleblowern zusätzliche Möglichkeiten, Fehlverhalten zu melden. Externe Meldekanäle können beispielsweise sein:

  • Zuständige Behörden oder Aufsichtsbehörden, die für die Untersuchung von Verstößen gegen bestimmte Rechtsvorschriften zuständig sind, wie zum Beispiel Arbeitsinspektionen, Datenschutzbehörden oder Umweltbehörden.
  • Ombudsstellen oder unabhängige Whistleblower-Schutzorganisationen, die Beratung, Unterstützung und Schutz für Whistleblower anbieten.
  • Externe Rechtsanwälte oder Berater, die Whistleblowern bei der Meldung von Fehlverhalten helfen und sie im Falle von Vergeltungsmaßnahmen rechtlich vertreten können.
  • Die EU-Whistleblower-Richtlinie stellt sicher, dass diese Meldekanäle vertraulich und effektiv sind und dass Whistleblower, die sie nutzen, vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind.

Welche Unternehmen müssen solche Systeme etablieren?

Die EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet Unternehmen und Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten, interne Meldekanäle und Verfahren einzurichten, um Whistleblowern eine sichere und vertrauliche Möglichkeit zur Meldung von Fehlverhalten zu bieten.

Gemäß der Richtlinie müssen Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Mitarbeitern interne Meldekanäle einrichten. Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, auch kleinere Unternehmen und Organisationen mit weniger als 50 Mitarbeitern zur Einrichtung solcher Kanäle zu verpflichten.

Darüber hinaus sind Unternehmen, die in bestimmten regulierten Branchen tätig sind, unabhängig von ihrer Größe verpflichtet, solche Systeme einzurichten. Zu diesen Branchen können beispielsweise Finanzdienstleistungen, Energie, Verkehr und Telekommunikation gehören.

Öffentliche Stellen, wie Verwaltungen, Behörden und andere öffentliche Einrichtungen, sind ebenfalls verpflichtet, interne Meldekanäle und Verfahren zu implementieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die genauen Anforderungen und Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie je nach Mitgliedstaat unterscheiden können, da diese ihre nationalen Gesetze anpassen, um die Richtlinie umzusetzen. Daher sollten Unternehmen und Organisationen die spezifischen Anforderungen in ihrem jeweiligen Land genau prüfen und entsprechend handeln.